Kind und Mutter spielen
Schüler mit und ohne Behinderungen haben ein Recht auf Betreuung und Bildung

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Schüler mit und ohne Behinderungen haben ein Recht auf Betreuung und Bildung

Die Landeselternkonferenz NRW (LEK NRW) wendet sich gegen jegliche Versuche, bei der Wiedereröffnung der Schulen Schülerinnen und Schüler mit Behinderung außen vor zu lassen, sowohl im Gemeinsamen Lernen als auch in Förderschulen. „Kinder und Jugendliche mit Behinderung haben das gleiche Recht auf Bildung und Betreuung, wie alle anderen“, sagt die LEK- Vorsitzende der Anke Staar.

Bei der Videokonferenz „Perspektive Inklusion und Förderschulen“, die die Landeselternkonferenz am Samstag 2. Mai 2020 veranstaltet hatte, zeigten sich teilnehmende Eltern und Elternverbände verärgert über Vorstöße, Schüler*innen mit Behinderung bei der Öffnung außen vor zu lassen. Sie berichten von Druck seitens der Schulen ihre Kinder zu Hause zu lassen. Sie lehnen oftmals auch eine Notbetreuung ab, weil die Kinder angeblich nicht in der Lage seien sich an die Abstands- und Hygieneregeln zu halten. Auch Bettina Krück, die Initiatorin des jährlichen „Online-Inklusivkongress“, schildert eindrücklich was das für die betroffenen Familien bedeutet: „Ich bin nun seit Mitte März nicht nur berufstätige Mutter, sondern auch Lehrerin, Schulbegleiterin und Therapeutin. Bei vielen anderen Eltern kommen noch die Rollen von Betreuungs- und Pflegepersonen hinzu.“ Zusätzlichen Unmut verursachte bereits im Vorfeld ein bekannt gewordener Brief der GEW NRW an das Schulministerium NRW, der die Bitte enthielt, dass die Förderschulen geschlossen bleiben sollen. Diese Perspektivlosigkeit möchten die betroffenen Eltern und Elternverbände nicht hinnehmen.

„Die meisten Kinder mit einer geistigen Behinderung gehen äußerst fürsorglich mit ihren Mitschüler*innen und Lehrer*innen um, achten aufeinander und können sich bei entsprechender Anleitung auch an die „Corona Hygieneregeln“ halten. Sicherlich gibt es vereinzelt auch Kinder, die sich, aus welchen Gründen auch immer, nicht an die Regeln halten können, für die aber auch Lösungen gefunden werden müssen. Aber es gibt auch andere Kinder ohne Behinderung, bis hin zu Abiturenten, die das Abstandsgebot nicht einhalten wollen,“ entgegnet die Vorsitzende der Landeselternschaft der Förderschulen mit Schwerpunkt geistige Entwicklung. Die Unterstellung, dass Schüler*innen mit Behinderung dies generell nicht können, ist schlicht falsch und zudem tiefst diskriminierend und beachtet die Potenziale dieser Kinder nicht.  

Dennoch werden Schüler*innen mit Behinderung derzeit bei allen Maßnahmen benachteiligt. Dies gilt für die Notbetreuung in den Schulen genauso wie für die fehlende Unterstützung im HomeSchooling (Distanz-Unterricht). Dass auch Eltern dieser Kinder in systemrelevanten Berufen arbeiten, scheint nicht von Bedeutung. Nun sollen sie auch bei der Wiedereröffnung hintenanstehen. Begründet wird das damit, dass es immer noch keine entsprechenden Hygienekonzepte gibt, die die Sonderpädagogen ausreichend schützen würden. „Warum nicht?“, fragt Dr. Jan N. Klug, stellvertretender Vorsitzender der LEK NRW „Wieso solle eine Beschulung und/ oder Betreuung nicht möglich sein. Jede andere Lehrkraft, jeder andere Beamte, Arzt oder Altenpfleger und alle Pädagogen in Kinderheimen, müssen ihren Job machen, ein Nullrisiko gibt es nicht.“

Angesichts der enormen mehrfach Belastung der Familien müsse es die Möglichkeit einer Notbetreuung auch nach der 6. Klasse geben, denn einige Schüler*innen mit Behinderung benötigen Unterstützung evtl. ein Leben lang.  Zudem dürfe auch die Unterstützung von Schüler*innen durch eine Schulbegleitung nicht mit Argumenten des Infektionsschutzes ausgehebelt werden. Zurzeit weigern sich viele Kommunen, die bewilligten Schulbegleiter*innen dieser Kinder auch im HomeSchooling in den Familien zu finanzieren. „Diese Kommunen nutzen die Krise, um bereits bewilligte und budgetierte Leistungen zu verweigern, auf die die Schüler*innen ein im Sozialgesetzbuch verankertes Recht haben“, kritisiert die Vorsitzende des Elternvereins mittendrin e.V., Eva-Maria Thoms, „hier brauchen wir ganz dringend eine rechtliche Klarstellung der Landesregierung“.

Unfassbar scheint, dass die Kommunen nun scheinbar erwarten, dass jeder Träger eigene Hygienekonzepte für die Schulen entwickeln soll, für die es nicht einmal Rahmenvorgaben gibt.

„Beschulung und Unterstützung unter erschwerten Bedingungen ist für Schulbegleiter*innen zwar herausfordernd, kann aber problemlos und kurzfristig umgesetzt werden. Unsere Konzepte zur Einhaltung der Infektionsschutz- und Hygieneregeln, die wir bereits in der vergangenen Woche im inklusiven Regelschulbetrieb umgesetzt haben, bestätigen dies eindeutig. Als Träger für Assistenzleistungen haben wir uns Konzepte überlegt, wie wir diese Kinder und ihre Familien wieder im Präsenz- evtl. auch im Distanzunterricht unterstützen können“, signalisiert der Geschäftsführer Deni Halilovic von der SAB.Ruhr aus Bochum.

Das Ministerium für Gesundheit und Arbeitsschutz wird die Landschaftsverbände (LWL und LVR) beauftragen für ihre Schulen Hygiene Konzepte zu entwickelt. „Für die Gleichbehandlung aller wäre aber eine gemeinsame Entwicklung mit dem Schulministerium wünschenswert, “ fordert die Behinderten Beauftragte des Landes NRW, Claudia Middendorf.

 Völlig unverständlich finden die Eltern, dass Schulministerium NRW in dieser Situation die AO-SFVerfahren zur Feststellung sonderpädagogischer Förderbedarfe weiterführen will. „Während für die Regelschüler*innen Bildungsgangwechsel in diesem Jahr ausgesetzt sind, werden gleichzeitig Kindern im Rahmen von Notverfahren geistige oder Lernbehinderungen attestiert – ohne schulärztliches Gutachten, ohne Unterrichtsbeobachtung und in vielen Fällen sogar rein nach Aktenlage“, wundert  sich der Vorsitzende  des Inklusionsfachverbands Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen NRW e.V.,  Bernd Kochanek und fordert die sofortige Einstellung dieser Verfahren und rät den Eltern diese  abzulehnen.  
 
ALLE KINDER, auch mit einer Behinderung und/oder einem sonderpädagogischen Bedarf, haben ein Recht auf Bildung und Teilhabe! Wir müssen jetzt gemeinsam Konzepte entwickeln und Ihnen eine Perspektive geben!

Dieses fordern:
Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen e.V. (GLGL e.V.) Bernd Kochanek (Vorsitzender)
Landeselternkonferenz NRW (LEK NRW) Anke Staar (Vorsitzende)
Landeselternschaft der Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung e.V. Stefanie Krüger- Peters (Vorsitzende)
mittendrin e.V. Eva Thoms (Vorsitzende)
Selbstbestimmte Assistenz Ruhr (SAB Ruhr GmbH) Deni Halilovic (Geschäftsleitung)
 
Dortmund, 03. Mai 2020

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