Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
- Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetz
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
- Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetz
Alle dürfen mitmachen und teilhaben!
Hier finden Sie Informationen über uns und unser Beratungs-Angebot. Inklusion bedeutet: Alle dürfen mitmachen und teilhaben. Wir setzen uns ein für ein gemeinsames Leben und Lernen. Schon ab Geburt und in allen Lebens-bereichen. Zentrales Anliegen ist ein inklusives Bildungs-System und geeignete Übergänge in die Berufs-Welt. Wir wollen, das selbst-bestimmtes Leben möglich wird.
Teilhabe steht Menschen in allen Bereichen zu
Wir beraten Menschen mit Behinderung und chronisch Kranke in allen Lebens-Phasen. Sie können sich selbst beraten lassen. Sie können sich als Angehöriger oder Eltern beraten lassen. Die Beratung kostet kein Geld.
Melden Sie sich gerne in unserer EUTB®
Tel. 02102/70 68 540.
Miteinander leben – Miteinander lernen
Wir sind Eltern von Kindern mit Behinderung.
Und andere Menschen.
Wir wollen Inklusion.
Das heisst:
Alle haben die gleichen Rechte.
Alle sollen mitmachen dürfen.
Zum Beispiel in der Schule und im Beruf.
Wir sind ein Verein.
Der Name VIBRA ist eine Abkürzung:
V für Verein
I für Integration.
B für behindert
RA für Ratingen.
Diese Wörter waren in unserem Namen.
Wir haben den Namen geändert.
Jetzt heissen wir VIBRA - Verein zur Förderung der Inklusion.