Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
- Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetz
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
- Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetz
für Gleichstellung und Teilhabe in allen Lebensbereichen!
Hier finden Sie Informationen über uns und unser Beratungsangebot für Menschen mit Behinderung und Angehörige, Eltern von Kindern mit Behinderungen und Menschen mit Sehbeeinträchtigungen. Menschen mit Beeinträchtigungen haben ein Recht auf ein Leben ohne Aussonderung entsprechend ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen. Wir setzen uns ein für ein gemeinsames Leben und Lernen von Anfang an in allen Lebensbereichen. Ziel ist umfassende Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen.
Teilhabe steht Menschen in allen Lebensbereichen zu
Wir beraten Menschen mit Behinderung und chronisch Erkrankte in allen Lebensphasen. Sie können sich für sich selbst oder als Angehöriger/Eltern beraten lassen:
Wenn Sie ein konkretes Anliegen haben, melden Sie sich gerne in unserer EUTB, Tel. 02102/70 68 540.
Miteinander leben – Miteinander lernen
Wir sind Eltern von Kindern mit Behinderung und andere engagierte Menschen, die sich zusammengeschlossen haben, um Gleichstellung und Teilhabe in allen Lebensbereichen zu unterstützen und durchzusetzen. Zentrales Anliegen ist die Schaffung eines inklusiven Bildungssystems.
Wir sind als Verein organisiert. Der Name VIBRA ist ein Akronym aus dem Vereinsnamen vormals „Verein zur Förderung der Integration von behinderten Kinder in Kindergarten und Schule in Ratingen " und jetzt "Verein zur Förderung der Inklusion".