Nutzen Sie unsere Beratungsangebote zum Thema Inklusion inklusive Schulentwicklung
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Was ist das überhaupt?
Inklusion ist durch das neue Schulgesetz in NRW zur Aufgabe aller Schulen geworden, unabhängig von der Aufnahme eines Kindes mit Behinderung oder Förderbedarf.
"Die Schule fördert die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung. In der Schule werden sie in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen (inklusive Bildung)."
(§ 2, Abs. 5 des Schulgesetz NRW)
Grundlegend für die Inklusion ist eine Entwicklung förderlicher Haltungen und Werte, damit Inklusion weiterentwickelt werden kann. Wir wollen hier wissenschaftlich evaluierte Möglichkeiten zur Schulentwicklung vorstellen.
Index für Inklusion wurde von Prof. Tony Booth und seinen Mitarbeitern 2002 entwickelt und an vielen Schulen Englands erprobt und ständig weiterentwickelt. Prof. Andreas Hinz und Ines Boban von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg haben ihn ins Deutsche übersetzt. In einer Vergleichsstudie "Schule anders denken, gestalten und evaluieren" von Christiane Demmer, herausgegeben von der Montag-Stiftung Jugend und Bildung in Bonn, 2011 werden die Kernpunkte des "Index für Inklusion" mit denen des "Leitbild einer guten Schule" gegenübergestellt.
Bewertungsraster zu schulischen Entwicklungsprozessen
Die Pädagogische Hochschule Aargau / Nordwestschweiz hat qualitativ hochwertige Bewertungsraster für Schulentwicklungsprozesse entwickelt. Mithilfe dieses Rasters kann jede Schule sich selbst einschätzen und die Qualität ihres inklusiven Schulentwicklungsprozesses beurteilen.